Für Mensch und UmweltWie das Bahnprojekt zum Umwelt- und Schallschutz beiträgt
Umwelt- und Schallschutz sind Teil der DNA der Deutschen Bahn – und das schon seit über 100 Jahren. 1905 fuhr unser erster elektrischer Zug mit sauberem Strom aus unserem Wasserkraftwerk in Bayern. Heute können unsere Kunden mit uns vollständig klimaneutral reisen – vom Fernverkehr bis zu unseren Logistikpartnern. Im Fernverkehr sind rund 140 Millionen Reisende in unseren Zügen mit 100 Prozent Ökostrom unterwegs. Bis zum Jahr 2030 wollen wir den spezifischen Ausstoß der Treibhausgase halbieren und unseren Ökostromanteil am Bahnstrom auf 80 Prozent steigern. In 2018 haben wir diesen Anteil bereits von 44 Prozent (2017) auf 57 Prozent gesteigert.

Die Deutsche Bahn bemüht sich bei allen Bauprojekten um Umwelt- und Klimaschutz
Bahnfahren ist Klimaschutz. Die Deutsche Bahn bemüht sich bei allen Bauprojekten um Umwelt- und Schallschutz. Indem wir Umweltschutz ganzheitlich anpacken, machen wir uns fit für die Zukunft. Mit „Das ist grün.“ zeigen wir die Meilensteine unserer grünen Projekte. Ob Ökostrom in unseren Zügen, klimaneutrale Bahnhöfe, Flüsterbremsen für einen leiseren Güterverkehr, Recycling von Betonschwellen oder Bienen auf DB-Flächen: Wir verstehen Umwelt- und Klimaschutz als eine 360°-Aufgabe.
Der Beitrag des Projekts Ulm–Augsburg zum Umweltschutz
Die Grundvoraussetzung für die Verlagerung des Verkehrs vom klimaschädlichen Transport auf der Straße hin zur klimafreundlichen Schiene ist ein modernes, schnelles und leistungsfähiges Schienennetz. Nur dadurch wird der Umstieg für Menschen und Unternehmen zeitlich und wirtschaftlich interessant. Das Projekt Ulm–Augsburg ist ein Baustein bei der Realisierung dieser Aufgabe.
Durch das Bahnprojekt Ulm–Augsburg ergibt sich konkret folgendes Einsparungspotential:
- Es können 112 Millionen Pkw-Kilometer im Nah- und Fernverkehr pro Jahr eingespart werden.
- Auf den Straßen der Region werden nach dem Ausbau pro Jahr 17 Millionen Lkw-Kilometer weniger als bisher gefahren.
- Es können rund 23.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2)-Emissionen im Jahr eingespart werden.
Quelle: Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030.

Der leisen Bahn gehört die Zukunft
Sowohl Straßenverkehr als auch der Verkehr auf der Schiene erzeugen Emissionen. Gemeinsam wollen Bund und Bahn den Schienenverkehrslärm in Deutschland spürbar reduzieren. Deshalb schützen gesetzliche Vorgaben Anwohner weitestgehend vor Lärm, wenn sie beispielsweise an einer Aus- oder Neubaustrecke liegen. Wo es durch Züge dennoch lauter werden würde, sind gemäß gesetzlicher Regelungen Schutzmaßnahmen vorgesehen. So ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz das Prinzip der Lärmvorsorge.

Demnach sind wir beim Bau der neuen Fernverkehrsverbindung zwischen Ulm und Augsburg angewiesen, Emissionen durch Verkehrsgeräusche weitestgehend zu verhindern und Lärmgrenzwerte einzuhalten. Dabei wird zwischen aktivem und passivem Schallschutz unterschieden. Aktiver Lärmschutz beinhaltet Schallschutzmaßnahmen, die direkt am Entstehungsort wirken und die Ausbreitung des Schalls verhindern sollen. Dies sind in erster Linie Maßnahmen an den Gleisen, wie beispielsweise Lärmschutzwände. Schallschutzwände sind zur Gleisseite hin hoch absorbierend gestaltet, um Schallreflexionen fast vollständig zu vermeiden. Zudem haben sie aus ökologischer Sicht den geringsten Flächenverbrauch und sind daher das am häufigsten eingesetzten Mittel bei aktiven Schallschutzmaßnahmen. Sind die Wände nicht aus Aluminium gefertigt, bestehen sie entweder aus Beton, Glas, Holz oder Materialkombinationen. Für Aluminium sprechen die leichte Handhabbarkeit sowie die gute Rückführung in den Wertstoffkreislauf.
Wo aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, wird auf passive Maßnahmen zurückgegriffen. Dies kann aufgrund von bestimmten städtebaulichen oder topographischen Situationen vorkommen. Je nach Voraussetzungen wird passiver Schallschutz ergänzend oder ausschließlich angewendet. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, mit denen niedrigere Grenzwerte im Inneren von Schlaf- und Wohnräumen erreicht werden. Das kann beispielsweise der Einbau von Schallschutzfenstern, die Dämmung von Außenwänden und Dächern oder die Installation von schallgedämmten Lüftern sein.
Aktive und passive Maßnahmen werden vollständig aus dem Projekt finanziert. Unsere Planer und Ingenieure entwickeln auf Basis der vorgegebenen Richtlinien Schallschutzmaßnahmen und stimmen diese mit den zuständigen Behörden sowie den betroffenen Anwohnern ab. Bei einer Kostenbeteiligung durch die Kommunen oder die betroffenen Anwohner können im Einzelfall darüberhinausgehende Schallschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien. In den vergangenen 20 Jahren wurde der Lärm durch Güterzüge nach Bahnangaben für die Anwohner halbiert. Investiert hat die Bahn dafür 220 Millionen Euro. Neben den genannten Maßnahmen wurden beispielsweise sogenannte Flüsterbremsen an Güterzügen eingesetzt, welche die Lärmemissionen direkt am Zug reduzieren. Entscheidend für die Lärmentwicklung eines Zuges sind die Rollgeräusche, die zwischen Rad und Schiene entstehen. Je glatter die Oberflächen sind, desto leiser sind die Rollgeräusche. Bei jedem Bremsvorgang eines Güterzuges werden die Räder ein wenig aufgeraut. Bei den sogenannten Flüsterbremsen wird dieses Aufrauen minimiert und die Räder bleiben deutlich glatter. Auch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen setzten diesen Bremsen ein. Bis Ende 2020 wurden alle für Deutschland relevanten Verkehre, also etwa 63.000 Bestandsgüterwagen von DB Cargo, mit Flüsterbremsen ausgerüstet. Der Lärm wurde so um bis zu 10 Dezibel reduziert – das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Schalls.

Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020