Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 regelt den Bau und die Erhaltung von Bundesverkehrswegen in Deutschland. Gemäß Grundgesetz ist der Bund für die Bundesverkehrswege zuständig. Mit dem BVWP sammelt und priorisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verschiedene Bauprojekte für deutsche Straßen, Schienen und Wasserwege. Der BVWP 2030 hat das Bahnprojekt Ulm-Augsburg in den vordringlichen Bedarf gelistet. Das heißt, das Projekt hat oberste Priorität.
Der Deutschlandtakt
Der Deutschlandtakt beruht auf dem Bundesverkehrswegeplan. Mit dem Deutschlandtakt ist ein integraler Taktfahrplan für den Personen- und Güterverkehr entstanden. Einen solchen Takt kennt man aus der Schweiz. Er ist die Planungsgrundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau und die optimale Nutzung der Infrastruktur. Dafür macht der Deutschlandtakt Vorgaben für abgestimmte, schnelle und verlässliche Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr. Dadurch fahren mehr Züge, die Anschlussverbindungen werden besser und Reise- und Wartezeiten kürzer.
Auf Basis des BVWP 2030 und weiterer Fahrplankonzepte leitet der Deutschlandtakt zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen ab und versucht, die vorhandenen Taktsysteme weiter zu optimieren. So werden z.B. Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt, um die Fahrzeit zwischen zwei Taktknoten zu verringern.
Der Planungsprozess
Komplexe Bahnprojekte wie Ulm–Augsburg durchlaufen von der Idee bis zum Baubeginn verschiedene Planungsschritte. Denn bevor eine neue Strecke gebaut wird, prüfen und planen wir ganz genau: Wo soll die neue Strecke entlangführen? Wie können Ziele erreicht und schützenswerte Räume umfahren werden? Wie werden die Interessen der Menschen in der Region und der Umwelt bestmöglich berücksichtigt?
Die Planungen eines Schienenprojekts starten mit dem Planungsauftrag: Diesen hat der Bund an DB InfraGO vergeben. Die Grundlage für neue Verkehrswege schafft der Bundesverkehrswegeplan 2030. Darin ist auch das Vorhaben „Neu- und Ausbaustrecke Ulm–Augsburg als vordringlicher Bedarf festgehalten. DB InfraGO arbeitet dabei ähnlich wie ein externes Planungsbüro immer in Abstimmung mit ihrem Auftraggeber. Darüber hinaus ist auch ein Austausch mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde notwendig.
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2Grundlagenermittlung
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2. Grundlagenermittlung
Im Rahmen der Grundlagenermittlung analysieren wir die lokalen Rahmenbedingungen und betrachten Ziele und Anforderungen des Projektauftrags. Wie viele Züge sollen über die Strecke fahren? Gibt es Siedlungen, Natur- oder Wasserschutzgebiete, die umfahren werden müssen? Wo sind Raumwiderstände? Mithilfe der Raumwiderstandskarte werden die lokalen Gegebenheiten erfasst und als Grundlage für die Festlegung von Trassierungsräumen genutzt. Diese sind 500 Meter breit und zeigen, wo eine neue Strecke verlaufen könnte. Bereits hier stimmen wir uns mit den Kommunen und anderen Stakeholdern ab, um deren Entwicklungspläne zu berücksichtigen.
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3Vorplanung
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3. Vorplanung
Mit den Vorplanungen nehmen verschiedene Streckenvarianten Gestalt an. Die Grobtrassierungen dienen als Machbarkeitsstudien und bilden einen möglichen Streckenverlauf schon ziemlich präzise ab. Gemeinsam mit Gutachten und Antragsunterlagen werden die Grobtrassierungen an die zuständige Landesplanungsbehörde, die Regierung von Schwaben, übergeben. Sie leitet das Raumordnungsverfahren (ROV) ein und beteiligt die Öffentlichkeit. Hierfür werden Gutachten und Stellungnahmen, z.B. von Gemeinden und Verbänden, eingeholt. Das ROV endet mit einer landesplanerischen Beurteilung der Trassen. Auf dieser Grundlage sowie den vorherigen Erkenntnissen wählen wir eine Vorzugsvariante aus.
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4Bundestagsbefassung
(Externer Arbeitsschritt)
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4. Bundestagsbefassung
Die Planungsunterlagen mit der Vorzugsvariante verlassen das DB-Projektbüro. Es findet die Parlamentarische Befassung statt: Das Bundesverkehrsministerium informiert den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Vorplanung. Auch die Vorzugsvariante sowie ihre Alternativen werden übermittelt. Der Bundestag entscheidet nun über die Pläne. Gibt es umfassenden Änderungsbedarf, sind weitere Abstimmungen notwendig. Fordert der Bundestag keine wesentlichen Änderungen an der Vorzugsvariante, geht es für das Projekt mit der Entwurfsplanung weiter.
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5Entwurfsplanung
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5. Entwurfsplanung
Der Bundestag hat grünes Licht gegeben: Das Projekt geht nun in die Entwurfsplanung. Unsere Planungen gehen tiefer und werden detaillierter. Wir führen umfangreiche Untersuchung zu den Umweltauswirkungen und dem Baugrund durch, konkretisieren die technische Planung und berechnen die Kosten der Vorzugsvariante genauer. Die Erkenntnisse und Planungen werden in den Unterlagen für das Genehmigungsverfahren festgehalten.
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6Genehmigungsverfahren
(Externer Arbeitsschritt)
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6. Genehmigungsverfahren
Die umfangreichen Unterlagen übergeben wir an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Im Planfeststellungsverfahren prüft dieses, ob gesetzliche Vorgaben, z.B. zum Lärm- und Umweltschutz, eingehalten werden. Außerdem wiegt es öffentliche und private Belange gegeneinander ab. Im Anhörungsverfahren können sich Betroffene deshalb zum Vorhaben äußern. Die Unterlagen liegen in den Kommunen aus und Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange, wie Behörden, können Einwendungen einreichen. Diese werden beantwortet und bei Erörterungsterminen besprochen. Auf Basis des Anhörungsverfahrens erlässt das EBA dann den Planfeststellungsbeschluss – eine Art Baugenehmigung – für die Strecke.
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7Ausführungsplanung
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7. Ausführungsplanung
Sobald das Baurecht vorliegt, kann der nächste Planungsschritt beginnen: Die Ausführungsplanung. Die konkrete Planung der Strecke vergeben wir an eine Baufirma. Sie erstellt Baupläne in großem Maßstab und Pläne zum Ablauf des Baus. Die Unterlagen enthalten alle Informationen, um das Bauprojekt zu realisieren.
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8Vergabe und Baudurchführung
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8. Vergabe und Baudurchführung
Die Bauphase beginnt. Nachdem unser Baupartner – die von DB InfraGO beauftragte Baufirma – die Umsetzung des Bahnprojekts detailliert geplant hat, rollen die ersten Bagger. Seit dem Projektstart ist viel Zeit vergangen, nun kann aber der Bau starten.
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9Inbetriebnahme
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9. Inbetriebnahme
Nach dem erfolgten Neu- oder Ausbau der Strecke steht nun die Inbetriebnahme an. Endlich können die ersten Züge auf der neuen oder ausgebauten Bahnstrecke fahren.
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Wo steht das Bauprojekt Ulm–Augsburg?
Seit Oktober 2020 befindet sich das Projekt Ulm–Augsburg in der zweiten Phase des Planungsprozesses: Den Vorplanungen. Damit steht das Bauprojekt immer noch am Anfang der Planungen. Hier erfahren Sie, womit wir uns aktuell beschäftigen, was bereits passiert ist und welche nächsten Schritte geplant sind.
Rückblick
Nachdem wir den Planungsauftrag erhalten haben, ermittelten wir zunächst die Grundlagen des Bahnprojekts Ulm–Augsburg. Dazu gehören die genaue Aufgabenstellung sowie die Berücksichtigung der Projektziele.
Im Anschluss haben wir die lokalen Gegebenheiten untersucht und eine Raumwiderstandskarte erstellt. Eine neue Strecke oder ein Ausbau der Bestandsstrecke sollen schützenswerte Räume, wie Siedlungen, Natur- und Wasserschutzgebiete, möglichst umfahren. Deshalb wurden in der Vorplanung so genannte Raumwiderstände untersucht. Das sind verschiedene Schutzgüter, wie Natur (Flora und Fauna), Mensch und menschliche Gesundheit oder auch Wasserschutzgebiete zwischen Ulm und Augsburg. Diese haben wir gesammelt und in den verschiedenen Einstufungen von niedrig bis hoch in einer Raumwiderstandskarte zusammengefügt.
Darauf folgte die Untersuchung verschiedener Gebiete, in denen eine Strecke verlaufen könnte und die Festlegung auf mögliche Trassierungsräume. Die Trassierungsräume waren 500 Meter breit und zeigten grob an, wo die Strecke verlaufen könnte. Diese können Sie auf der interaktiven Karte einsehen.
Nachdem wir den Planungsauftrag erhalten haben, ermittelten wir zunächst die Grundlagen des Bahnprojekts Ulm–Augsburg. Dazu gehören die genaue Aufgabenstellung sowie die Berücksichtigung der Projektziele.
Im Anschluss haben wir die lokalen Gegebenheiten untersucht und eine Raumwiderstandskarte erstellt. Eine neue Strecke oder ein Ausbau der Bestandsstrecke sollen schützenswerte Räume, wie Siedlungen, Natur- und Wasserschutzgebiete, möglichst umfahren. Deshalb wurden in der Vorplanung so genannte Raumwiderstände untersucht. Das sind verschiedene Schutzgüter, wie Natur (Flora und Fauna), Mensch und menschliche Gesundheit oder auch Wasserschutzgebiete zwischen Ulm und Augsburg. Diese haben wir gesammelt und in den verschiedenen Einstufungen von niedrig bis hoch in einer Raumwiderstandskarte zusammengefügt.
Darauf folgte die Untersuchung verschiedener Gebiete, in denen eine Strecke verlaufen könnte und die Festlegung auf mögliche Trassierungsräume. Die Trassierungsräume waren 500 Meter breit und zeigten grob an, wo die Strecke verlaufen könnte. Diese können Sie auf der interaktiven Karte einsehen.
Aktueller Stand
Als Ergebnis der vertieften Machbarkeitsstudie haben wir verschiedene Grobtrassierungen herausgearbeitet, mit denen wir nun weiter planen. Diese sind im Gegensatz zu den Trassierungsräumen nur noch 20 Meter breit. Den Verlauf der Varianten können Sie auf der interaktiven Karte einsehen.
Als wichtiger Schritt der Vorplanung untersucht das Projektteam verschiedene Varianten für eine neue Strecke: Dafür analysieren wir innerhalb der Grobtrassierungen z.B. das Gelände und überprüfen, an welchen Stellen Tunnel, Brücken oder Dämme benötigt werden. Sie möchten noch ausführlichere Infos zu den Grobtrassierungen? Dann schauen Sie auf der Seite Grobtrassierung vorbei.
Die Vorplanungen haben mit den Grobtrassierungen erst gestartet. Wir erarbeiten nun weitere Gutachten.
Seit Sommer 2023 liegen die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren (ROV) bei der Regierung von Schwaben und den betroffenen Kommunen. Sie überprüft, ob die ermittelten Trassen mit den Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung übereinstimmen.
Auch im laufenden ROV hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich einzubringen. Dafür holt die Landesregierung Gutachten und Stellungsnahmen unter Beteiligung von z.B. Gemeinden, Verbänden oder kommunalen Behörden ein.
Das ROV wird mit einer landesplanerischen Beurteilung der Trassen abgeschlossen. Je nach Beurteilung und unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien wird eine Vorzugsvariante ausgewählt, die dann an den Deutschen Bundestag für die Parlamentarische Befassung übergeben wird.
Parallel dazu läuft das Trassenauswahlverfahren, bei dem sich die Trassenvarianten an objektiven Kriterien messen lassen müssen. Ingenieurbüros, Umweltgutachter und das Dialogforum können diese Kriterien gewichten.
Als Ergebnis der vertieften Machbarkeitsstudie haben wir verschiedene Grobtrassierungen herausgearbeitet, mit denen wir nun weiter planen. Diese sind im Gegensatz zu den Trassierungsräumen nur noch 20 Meter breit. Den Verlauf der Varianten können Sie auf der interaktiven Karte einsehen.
Als wichtiger Schritt der Vorplanung untersucht das Projektteam verschiedene Varianten für eine neue Strecke: Dafür analysieren wir innerhalb der Grobtrassierungen z.B. das Gelände und überprüfen, an welchen Stellen Tunnel, Brücken oder Dämme benötigt werden. Sie möchten noch ausführlichere Infos zu den Grobtrassierungen? Dann schauen Sie auf der Seite Grobtrassierung vorbei.
Die Vorplanungen haben mit den Grobtrassierungen erst gestartet. Wir erarbeiten nun weitere Gutachten.
Seit Sommer 2023 liegen die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren (ROV) bei der Regierung von Schwaben und den betroffenen Kommunen. Sie überprüft, ob die ermittelten Trassen mit den Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung übereinstimmen.
Auch im laufenden ROV hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich einzubringen. Dafür holt die Landesregierung Gutachten und Stellungsnahmen unter Beteiligung von z.B. Gemeinden, Verbänden oder kommunalen Behörden ein.
Das ROV wird mit einer landesplanerischen Beurteilung der Trassen abgeschlossen. Je nach Beurteilung und unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien wird eine Vorzugsvariante ausgewählt, die dann an den Deutschen Bundestag für die Parlamentarische Befassung übergeben wird.
Parallel dazu läuft das Trassenauswahlverfahren, bei dem sich die Trassenvarianten an objektiven Kriterien messen lassen müssen. Ingenieurbüros, Umweltgutachter und das Dialogforum können diese Kriterien gewichten.
Ausblick
Das ROV wird mit einer landesplanerischen Beurteilung der Trassen abgeschlossen.
Das Ergebnis des Trassenauswahlverfahrens wird mit der landesplanerischen Beurteilung der Trassen verschnitten und daraus entsteht die Vorzugsvariante.
Diese wird 2025 dem Deutschen Bundestag präsentiert. Dieser stimmt in der parlamentarischen Befassung über die Vorzugsvariante ab.
Das ROV wird mit einer landesplanerischen Beurteilung der Trassen abgeschlossen.
Das Ergebnis des Trassenauswahlverfahrens wird mit der landesplanerischen Beurteilung der Trassen verschnitten und daraus entsteht die Vorzugsvariante.
Diese wird 2025 dem Deutschen Bundestag präsentiert. Dieser stimmt in der parlamentarischen Befassung über die Vorzugsvariante ab.
Interaktive Karte
Auf unserer interaktiven Karte können Sie die Planungen des Bahnprojekts Ulm–Augsburg im Detail betrachten. Vom Suchraum bis zur Vorschlagsvariante sind alle Schritte abgebildet.