Wo steht das Bau‑Vorhaben der Zug‑Strecke Ulm–Augsburg?
Wir sind bei der Planung vom Bau‑Vorhaben noch ganz am Anfang.
Hier erfahren Sie:
- Was schon passiert ist.
- Womit wir uns gerade beschäftigen.
- Welche nächsten Schritte geplant sind.
Rück‑Blick:
1. Wir haben den Auftrag für die Bau‑Planung
vom Bundes‑Verkehrs‑Ministerium bekommen.
2. Wir haben die Grundlagen vom Bau‑Vorhaben ermittelt.
Zum Beispiel: die Aufgaben‑Stellung und die Planungs‑Ziele.
Zum Beispiel: Wie viele Züge sollen über die Strecke fahren?
3. Wir haben die Verhältnisse vor Ort gründlich untersucht.
Auf jeder neuen Strecke oder bei einem Strecken‑Ausbau
gibt es schützens‑werte Räume.
Diese schützens‑werten Räume sollen umfahren werden:
- Ortschaften:
Wie können wir die Gesundheit der Menschen schützen? - Natur‑Schutz‑Gebiete:
Welche Pflanzen wachsen und welche Tiere leben dort? - Wasser‑Schutz‑Gebiete:
Wo sind Wasser‑Schutz‑Gebiete zwischen Ulm und Augsburg?
Zum Beispiel: Seen oder Flüsse, die unter Schutz stehen.
Wir haben diese Infos gesammelt und in einer Karte eingetragen.
Die Karte heißt: Raum‑Widerstands‑Karte.
4. Wir haben verschiedene Gebiete untersucht, um herauszufinden:
- Ob dort vielleicht eine Zug‑Strecke verlaufen kann.
- Welche Trassierungs‑Räume es geben kann:
Eine Trasse ist der Weg vom Zug.
Den Weg kann man planen.
Trassierungs‑Raum bedeutet:
Dort kann vielleicht eine Zug‑Strecke verlaufen.
Trassierungs‑Räume sind 500 Meter breit.
Sie können die Trassierungs‑Räume auf der Karte anschauen.
Aktueller Stand
- Wir haben verschiedene Grob‑Trassierungen erarbeitet,
mit denen wir nun weiter planen.
Grob‑Trassierungen bedeutet:
Das sind mögliche Wege einer Zug‑Strecke.
Weitere Infos zu den möglichen Wegen finden Sie unter diesem Link:
Die Grob‑Trassierungen - Wir haben erst mit den Vor‑Planungen begonnen.
Die Grob‑Trassierungen sind ein Teil davon.
Wir erarbeiten nun weitere Gutachten. - Die Regierung von Schwaben und die Gemeinden vor Ort überprüfen:
Ob die Zug‑Strecken so gebaut werden können.
Dafür gibt es ein eigenes Verfahren.
Das Verfahren heißt: Raum‑Ordnungs‑Verfahren.
Die Abkürzung lautet: ROV.
Man überprüft dabei zum Beispiel: Ob man die
geplanten Wege mit dem Umwelt‑Schutz vereinbaren kann. - Die Menschen vor Ort sind auch beim ROV beteiligt.
Die Landes‑Regierung fragt deshalb die Gemeinden,
Verbände und Behörden nach ihrer Meinung. - Wir lassen die möglichen Wege gleichzeitig
in einem eigenen Auswahl‑Verfahren überprüfen.
Zum Beispiel von Umwelt‑Gutachtern und Ingenieur‑Büros.
Umwelt‑Gutachter und Ingenieur‑Büros überprüfen,
wo und wie die Strecke am besten gebaut werden kann.
Sie sind für alle Umwelt‑Fragen und technischen Fragen zuständig.
Ausblick
- Man schließt das ROV ab mit einer Beurteilung der möglichen Wege.
Die Beurteilung macht die Landes‑Regierung. - Wir vergleichen die Ergebnisse von unserem Auswahl‑Verfahren
mit der Beurteilung der Landes‑Regierung.
Wir finden so den Weg, der am besten
die Vorgaben aus beiden Beurteilungen erfüllt. - Wir präsentieren diesen Weg im Jahr 2025 dem Deutschen Bundestag.
Dieser stimmt anschließend darüber ab.